Liebe FDP Freundin,
lieber FDP Freund,
das abgeführte Geld von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommt nicht in vollem Umfang Ihrer medizinischen Vorsorge zugute. Es wird für sog. sachfremde Leistungen verwandt. Das sind Leistungen, die eigentlich vom Bundesfinanzminister, aber nicht vom GKV Versicherten, zu tragen wären.
Beim Arbeitslosengeld II beteiligt sich der Bund lediglich mit € 97,- / Kopf am Gesundheitsfonds; tatsächlich entstehen der GKV monatliche Kosten in Höhe von € 275,- bzw. € 289,- (Zuzahlung bei Niedriglohnbezügen). 5,9 Milliarden dieser sachfremden Leistung werden vom Gesundheitsfonds (Arbeitgeber & Arbeitnehmer Beiträge) getragen. Dieses Geld kommt also nicht der Behandlung der versicherten Beitragszahler zugute. Würde der Bundesfinanzminister die Beiträge für ALG II Bezieher und Aufstocker voll übernehmen, könnten allein durch diese Maßnahme die Beiträge der Versicherten um 0,7 Prozentpunkte gesenkt werden.
Und eine Bürgerversicherung würde die Wartezeiten auf einen Termin beim Haus- oder Facharzt auch nicht wesentlich verkürzen:
Beim Hausarzt verkürzt sich die Wartezeit auf einen Termin um 0,1 und beim FA auf 0,98 Tage.
Dieses Problem würde eine Bürgerversicherung nicht lösen. Das liegt daran, dass bei Wegfall der PKV den Ärzten weniger Geld für Investitionen in Infrastruktur und für Einstellung von Fachpersonal zur Verfügung stehen würde.
Das betrifft nur Routineuntersuchungen. Notfälle werden (egal ob GKV oder PKV versichert) bevorzugt und schnell einer Untersuchung und Behandlung zugeführt. Hier wird kein Unterschied gemacht, was den Versicherungsstatus betrifft.
Das geht aus einer Analyse des WIP (wissenschaftliches Institut der privaten Krankenversicherung) hervor.
Quelle Deutsches Ärzteblatt.
Beste Grüße; auf ein Wiedersehen am Sonntag beim Neujahrsempfang freut sich
Dr. Klaus Michael Andrae